Vom 24. Juli; bekannt gemacht unterm 27. August 1843.
Berlin, den 24. Juli 1843. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2375). * Wirtschaftsgeschichte: Warenverkehr bzw. Handel zwischen Bayern und Preußen.
St. Petersburg, den dreiundzwanzigsten Januar/vierten Februar 1879. 4 Blatt mit sechs Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8618).
Berlin, Reichsdruckerei 1883. 2 Blatt mit drei Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8978). * Bevollmächtigte für den Vertrag war Hans Lothar von Schweinitz (für Preußen) und Nikolaus von Giers (für Rußland).
Berlin, den 18. November 1810. 3 Blatt mit sechs Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 16). * Mit Nennung von Bevollmächtigter Joseph von Zerboni di Sposetti ("unser Bevollmächtigter") und sächischer Legationsrat Carl Gottlob Güntther, die zu Dresden am 11. November 1810 unterzeichneten.* Beziehungen zwischen Bayern nd Preußen sollten sich bessern... "Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen" (Wikip.). - Stichworte: Deutsche Staatsangehörige in Polen, Pollnische Bürger in Preußen.