Convention wegen gegenseitiger Befreiung der Unterthanen sämmtlicher Königl. Preuß. Staaten und des Herzogthums Warschau von dem bisher bestandenen Abschoß- und Abfahrtsgelde.

Vom 11ten Novemb. 1810.
Berlin, den 18. November 1810. 3 Blatt mit sechs Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 16).
* Mit Nennung von Bevollmächtigter Joseph von Zerboni di Sposetti ("unser Bevollmächtigter") und sächischer Legationsrat Carl Gottlob Güntther, die zu Dresden am 11. November 1810 unterzeichneten.* Beziehungen zwischen Bayern nd Preußen sollten sich bessern... "Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen" (Wikip.). - Stichworte: Deutsche Staatsangehörige in Polen, Pollnische Bürger in Preußen.

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