Allerhöchste Kabinetsorder vom 4ten Juli 1822., wegen einer Präklusivfrist zur Anmeldung der aus den verschiedenen Staats-Anleihen im ehemaligen Herzogthum Warschau statt findenen Forderungen.

Berlin, den 4ten Juli 1822. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 737).

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