Allerhöchste Kabinetsorder vom 4ten Juli 1822., wegen einer Präklusivfrist zur Anmeldung der verschiedenen, aus der Zeit der ehemaligen Herzoglich-Warschauschen Verwaltung an das Großherzogthum Posen und die Kreise Culm, Thorn und Michelau zu machenden Forderungen.

Berlin, den 4ten Juli 1822. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 738).

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