Neuzeit (Preußen: Gesetze)

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Warenverkehr

Ministerial-Erklärung wegen der mit der Königlich Bayerischen Regierung getroffenen Uebereinkunft über den wechselseitigen Schutz der Waaren-Bezeichnungen.

Vom 24. Juli; bekannt gemacht unterm 27. August 1843.
Berlin, den 24. Juli 1843. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2375).
* Wirtschaftsgeschichte: Warenverkehr bzw. Handel zwischen Bayern und Preußen.
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Warscau

Abkommen mit Rußland wegen des unmittelbaren Geschäftsverkehrs zwischen den Justizbehörden der Preußischen Grenzprovinzen und des Gerichtsbezirks Warschau.

Vom 4. Februar/23. Januar 1879.
St. Petersburg, den dreiundzwanzigsten Januar/vierten Februar 1879. 4 Blatt mit sechs Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8618).
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Warschau

Bekanntmachung eines Präklusivtermins für die Pensionsgesuche der vormals in Herzoglich-Warschauischen Diensten gestandenen Offiziere.

Vom 9ten April 1828.
Berlin, den 9ten April 1828. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1140).
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Warschau

Verordnung, betreffend die den katholisch-geistlichen Korporationen und Instituten im ehemaligen Herzogthume Warschau zugehörigen Kapitalien.

Vom 29sten Juni 1825.
Berlin, den 29sten Juni 1825. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 960).
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Warschau

Zusätzliche Uebereinkunft zu dem mit Rußland am 4. Februar/23. Januar 1879 geschlossenen Abkommen wegen des unmittelbaren Geschäftsverkehrs zwischen den Justizbehörden der Preußischen Grenzprovinzen und des Gerichtsbezirks Warschau.

St. Petersburg, den 29./17. August.
Berlin, Reichsdruckerei 1883. 2 Blatt mit drei Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8978).
* Bevollmächtigte für den Vertrag war Hans Lothar von Schweinitz (für Preußen) und Nikolaus von Giers (für Rußland).
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Warschau, Herzogtum

Convention wegen gegenseitiger Befreiung der Unterthanen sämmtlicher Königl. Preuß. Staaten und des Herzogthums Warschau von dem bisher bestandenen Abschoß- und Abfahrtsgelde.

Vom 11ten Novemb. 1810.
Berlin, den 18. November 1810. 3 Blatt mit sechs Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 16).
* Mit Nennung von Bevollmächtigter Joseph von Zerboni di Sposetti ("unser Bevollmächtigter") und sächischer Legationsrat Carl Gottlob Güntther, die zu Dresden am 11. November 1810 unterzeichneten.* Beziehungen zwischen Bayern nd Preußen sollten sich bessern... "Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen" (Wikip.). - Stichworte: Deutsche Staatsangehörige in Polen, Pollnische Bürger in Preußen.
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