Allerhöchster Erlaß vom 28. Juli 1875., betreffend die Vollendung des Baues und die künftige Verwaltung der in Folge des Gesetzes vom 9. Juli 1875. für Rechnung des Staats erworbenen Eisenbahn von Wangerin über Neustettin nach Konitz (Pommersche Central-Eisenbahn).

Wildbad Gastein, den 28. Juli 1875. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8374).

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