Berlin, den 5ten Dezember 1836. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1763). * Königliche Seehandlung / Seehandlungsgesellschaft bzw. (ab 1904 / 1918) Preußische Staatsbank.
Berlin, 3. Mai 1825. 8 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 931). * Das Grundlagenpapier für diese große preußische Versicherung ("Preußische See-Assekuranz-Kompagnie"), "übernimmt Versicherungen 1.) für Gefahr auf See und auf Strömen; 2.) für Türken-Gefahr". - Königliche Seehandlung / Seehandlungsgesellschaft bzw. (ab 1904 / 1918) Preußische Staatsbank.
Berlin 1860. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5262). * Das Deichamt war in Seehausen in der Altmark. Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon.
Schloß Babelsberg, den 2. November 1863. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5788). * Zur Regulierung des Alands. Wische, Altmark. - Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon, mit dem Vordruck des Ortes Seehausen in der Altmark.
Berlin, den 5ten Oktober 1833. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1465). * Gestrandete und Schiffbrüchige "von Aufbringung durch feindliche Kaper oder Seeräuber" sich befindete Schiffsmänner welche preußische Untertanen sind, sollen an Häfen des Auslands von den preußischen Konsuln und Agenten zur Rückkehr in das Vaterland unterstützt werden. Hierzu folgen 9 Paragraphen. Gleiches galt für Schiffsführer nach Bremen, Hamburg, Helsingör, Kopenhagen oder innerhalb der Ostsee. - Seenot.
Berlin den 11. März 1862. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 5501). * König Wilhelm von Preußen bestimmte als Ausnahme zum Handelsgesetzbuch, daß die zum Regierungsbezirk Stralsund und Stettin zu Hause gehörigen Küstenfahrzeuge, welche ihre Reisen über das Küstengebiet Reg.-Bezirk Stralsund und des Kreis Usedom-Wollin.
Berlin 1863. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5736). * Abschnitte: Vorschriften über das Führen von Signallichtern, Vorschriften über die anzuwendenden Nebelsignale, Vorschriften über das Ausweichen der Schiffe.