Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichts zu Seehausen, die Vereinigung des Amtsgerichtsbezirks Genthin mit dem Landgerichtsbezirke Magde burg und die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken betreffend.

Vom 7. April 1885.
Berlin den 1. Mai 1885. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 9048).

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