Allerhöchste Kabinetsorder vom 5ten Dezember 1836., betreffend die Einziehung der Bank- und Seehandlungs-Kassenscheine, so wie der Pommerschen Bankscheine zu Fünf Thaler, und deren Ersatz durch Kassen-Anweisungen zu 5 Rthlr., 100 Rthlr. und 500 Rthlr.