Verrordnung, betreffend die Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See.

Vom 23. Juni 1863.
Berlin 1863. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5736).
* Abschnitte: Vorschriften über das Führen von Signallichtern, Vorschriften über die anzuwendenden Nebelsignale, Vorschriften über das Ausweichen der Schiffe.

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