Berlin 1823. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 794). * "Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc.". Um Prägung von Falschmünzen, Papiergeld Nachahmung, Herstellung oder dessen Einfuhr, Ablieferungspflicht zum Metallwert.
Berlin, 25. Oktober 1825. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 974). * "Da der Umlauf der alten Scheidemünze nunmehr nicht weiter statt findet...daß...unter Bezeichnung von Groschen, jedesmal Silbergroschen als Dreißig Theile eines Thalers, so wie unter Pfennigen Zwölf Theile eines Silbergroschens oder..." usw. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Kunst - Numismatik"). * Reihe:
Berlin, den 4ten August 1832. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1387). * "Wenn eine Zahlung in Konventionsgeld oder in einer andern, gegenwärtig noch kourisierenden fremden Münzsorte...soll...". Desweiteren, dass niemand fremde Scheidemünzen anzunehmen verpflichtet ist.