Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten November 1826., wegen wirksamerer Verbreitung der durch das Gesetz vom 30sten September 1821. eingeführten neuen Scheidemünze in den Westlichen Provinzen der Monarchie.

Berlin, den 25sten November 1826. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1037).
* Zur Münzkunde in Preußen: über Scheidemünzen.

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