Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten Oktober 1821., wegen Annahme fremder Münzen in den Königlichen Kassen.

Berlin, den 25sten Oktober 1821. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 678).
* Handhabung fremder Währungen in Preußen.

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