StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Kabinetsorder vom 13. September 1837., wodurch der Werth des Franks bei Geldstrafen, Kosten oder Gebühren, im Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichtshofes zu Cöln, auf acht Silbergroschen bestimmt wird.