Berlin den 9ten Mai 1816. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 346). * Steuersätze (Zuckersteuer) mit Nennung von Weißen und grauen Zucker, sowohl raffiniert als auch roh, sowie gelben und braunen Rohzucker, Lumpenzucker, Zucker in Hüten.
Berlin, den 18. Dezember 1922. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12415). * Begrenzungen des Zuckerhandels in der Not der Nachkriegszeit, dabei über eine vole Seite Text "Verpflichtungsschein des Großhändlers".
Berlin, den 14. Oktober 1922. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12375). * Inhalt: "Anlage A. Verpflichtungserklärung über die Verteilung von Zucker durch den Handel. Anlage B1. Verpflichtungsschein des Großhändlers. Anlage B2. Verpflichtungsschein für Genossenschaften. Anlage C1. Verpflichtungsschein des Einzelhändlers. Anlage C2. Verpflichtungsschein des Einzelhändlers".