Nachtrag zu der Preußische Ausführungsanweisung über die Versorgung mit Zucker im Betriebsjahre 1922/23 vom 14. Oktober 1922.

Vom 18. Dezember 1922.
Berlin, den 18. Dezember 1922. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12415).
* Begrenzungen des Zuckerhandels in der Not der Nachkriegszeit, dabei über eine vole Seite Text "Verpflichtungsschein des Großhändlers".

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