Gesetz zur Ergänzung der Verordnung vom 7. August 1846., die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers betreffend.

Vom 12. Februar 855.
Berlin, den 12. Februar 1855. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4166).
* Zucker in Preußen.

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