Allerhöchste Kabinetsorder vom 7ten Februar 1816., betreffend die Abgabe von den fremden Zuckern.

Berlin, den 7ten Februar 1816.
Berlin den 9ten Mai 1816. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 346).
* Steuersätze (Zuckersteuer) mit Nennung von Weißen und grauen Zucker, sowohl raffiniert als auch roh, sowie gelben und braunen Rohzucker, Lumpenzucker, Zucker in Hüten.

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