Paris, den 27sten September 1815. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 307). * Für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Paris.
Berlin, den 6. Mai 1920. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11893). * Das preußische Krüppelfürsorgegesetz. - Behindertengesetz.
Großes Hauptquartier, den 27. August 1917. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 11604). - Sehr guter Zustand. * Betreffend Pfändung von Ruhegeld.
Berlin den 11. Mai 1849. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3122). * Über den auszurufenden Belagerungszustand bei Verteidigung, "auch für den Fall einer Aufruhr" in den Zeiten der Revolution von 1848/1849. Auch zu den Verfahren der Kriegsgerichte, diese hatten "keine Rechtsmittel" für den Verurteilten vorgesehen. "Die Todestrafe wird durch Erschießen vollstreckt". - Notstandsgesetze. * Gedruckt unterzeichnet von Graf von Brandenburg, von Ladenburg, von Manteuffel, [Karl Adolf] von Strotha, von der Heydt, von Rabe, [Ludwig] Simons.
Sanssouci, den 4. Juli 1849. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3144). * Bei Aufhebung des Belagerungszustandes wurden alle Verfahren vom Kriegsgericht an ordentliche Gerichte abgegeben.
Berlin den 18. April 1844. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2431). * Beleidigungen von Militär durfte nicht mit Geldstrafe, sondern stets sollte eine Freiheitsstrafe ohne Unterschied des Ranges und Standes angewandt werden - nur die Ehefrauen waren davon befreit.