Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 15. November 1899, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Betreibung von Geldbeträgen.

Vom 28. August 1922.
Berlin, den 28. August 1922. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12351).

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