Verordnung und Deklaration des §. 15. der Verordnung vom 10. Mai d. J. über den Belagerungszustand.

Vom 4. Juli 1849.
Sanssouci, den 4. Juli 1849. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3144).
* Bei Aufhebung des Belagerungszustandes wurden alle Verfahren vom Kriegsgericht an ordentliche Gerichte abgegeben.

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