1823. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., No. 771). - Breiter weißer Rand mit Name d. Zt. (H. von Menzer o. Ä.). * Ablieferungs- und Übergabeorte waren preußischerseits: Gegen das Herzogtum Gotha: Erfurt und Langensalza, Gegen das Herzogtum Altenburg: Naumburg, Zeitz und Eckartsberga, für die Vagabunden im Kreis Schleusingen: Kreisstadt Schleusingen, für die Transportanden im Kreis Ziegenrück: Kreisstadt Ziegenrück. Sachsen-Gothaischerseits dagegen: Für die Stadt Erfurt: Amt Gotha, Nördlicher Teil des Erfurter Regierungsbezirk: Ämter Tonna und Volkenroda, Südlicher Teil dto. Und insbesondere Anteil Grafschaft Hennebrerg: Ämter: Ichtershausen und Schwarzwald [in Thüringen] und für das Herzogtum Sachsen: Städte Altenburg, Ronneburg, Eisenberg und Kamburg.
Berlin 1868. 4 S. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg. Nr. 6955). - Gebräunt. * Darin auch der Hinweis "Ausgeschlossen und somit seiner Durchlaucht dem Fürsten vorbehalten bleibt...die Verwaltung des Stifts Schaaken". Unterzeichnet als Bevollmächtigte von Bernhard König, Carl Wilhelm von Stockhausen und Ludwig Klapp.