Allerhöchste Kabinetsorder vom 7. Februar 1845., betreffend die Aufhebung der Unfähigkeit von Personen bäuerlichen Standes zur Erwerbung von Lehn-Rittergütern in den ehemals Königlich Sächsischen Landestheilen.

Berlin, den 7. Februar 1845. 2 Blatt mit je zwei drittel Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2546).
* Beschränkungen beim Erwerb von Rittergüter im vormaligen Kurfürstentum Sachsen (zu dem auch die Niederlausitz gehörte), wurden aufgehoben.

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