Allerhöchster Erlaß vom 23. Juli 1851., betreffend die den Gemeinden Brüggen und Born in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Boisheim in der Richtung auf Roermonde über Brüggen bis zur Niederländischen Grenze bei Schwalmen bewilligten fiskalischen Vorrechte.