Berlin den 13. April 1858. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 4857). * Von da ab konnte die Kultur eines Gemeindegrundstücks von jedem Gemeindemitglied sowie der Gemeindebehörde beantragt werden.
Berlin, den 26. März 1839. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1989. * Genannt sind die Abgeordnetenzahlen für Elberfeld, Barmen, Düsseldorf und Crefeld, sodann Coblenz, Bonn, Eupen, Wedel, Neuß, Kreuznach, Mühlheim an der Ruhr, Saarbrücken mit St. Johann, Düren, Duisburg, Solingen, Cleve, Lennep, Remscheid, Jülich und Malmedy.
Berlin, den 2. November 1877. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8531). * Fischerei, Fischfang, Rheinpreußen.
Berlin den 10. Mai 1897. 5 Blatt mit zehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9900). * Fischerei, Fischfang in Preußen. Aufgezählt werden die Arten der Fische und ihre Mindestgröße, die gefangen werden dürfen Diese sind ein interessantes Spektrum des damaligen Vorkommens. Aufgeführt werden die Gewässer für Fischfang in der Provinz, Einzelheiten wie Fangzeiten u. v. m.
Berlin, den 16ten Februar 1823. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 780). * Eine Gerichtsverfassung zum Armenrecht bzw. Armenwesen in den ehemaligen Provinzen Cleve, Jülich, Berg und Niederrhein.
Berlin, den 10. Januar 1863. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5651). * Beitragspflicht für alle nach dem 1. Dezember gemeldeten Kündigungen bleiben für das nächste Jahr bestehen.
Berlin, 15. Mai 1846. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2705). * Rheinisches Hypothekenwesen, Rheinprovinz. Mit einer Tabelle der "Geschäfte, für welche das Honorar erhiben wird" (in Silbergroschen).