Verordnung, wegen der nach dem Gesetze vom 27sten März 1824. vorbehaltenen Bestimmungen für die Rhein-Provinzen.

Vom 13ten Juli 1827.
Berlin, den 13ten Juli 1827. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1085).

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