Allerhöchste Kabinetsorder vom 15. Mai 1846., betreffend die Ermäßigung der Transskriptionsgebühren und Honorarientarife beim Rheinischen Hypothekenwesen, nebst Tarif.

Berlin, 15. Mai 1846. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2705).
* Rheinisches Hypothekenwesen, Rheinprovinz. Mit einer Tabelle der "Geschäfte, für welche das Honorar erhiben wird" (in Silbergroschen).

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