vom 31sten Januar 1824. Se. Königl. Majestät von Sachsen etc. Gegeben zu Dresden, am 17ten Januar 1824.
Dresden 1824. S. 7-30 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 2). * Eine verbesserte Handelssteuer für Leipzig ("Handels-Abgaben-Tarif") für durchgehende Güter, auch zu Beförderung der Spedition...und Gehör der Kaufmannschaft". Nach der Aufzählung der Änderungen folgen ausführliche Tabellen mit "Benennung der Gegenstände" und dessen Gebühren als Quelle damaliger Handelsgüter und Liefermöglichkeiten vom Bier ("Braunschweiger Mumme") über Elephantenzähne, Seehundhäute, Nürnberger Kramwaare, Ruhla er Pfeifenröhre, Sonneberger Hozdrechslerwaaren, Schwarzwälder Holz- und Wanduhren, u.v.m. - Frachtgut, Frachtbrief usw. - Unterzeichner: Wilhelm Freiherr von Gutschmid (als Minister) und Carl August Wilken (als Sekretär).
die Bekanntmachung des Regulativs wegen Verwaltung der Polizei- und Criminal-Rechspflege in Leipzig betreffend, vom 12ten März 1822. Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc.
Dresden 1822. S. 187-203 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 9). * Das Regulativ der Polizeiverwaltung und Kriminalrechtspflege für die Stadt Leipzig in 38 Paragraphen. Behandelt sind dabei im Besonderen die Studirenden (Studenten), deren Disziplingerichtsbarkeit zwar bei der Universität blieb (z. B. mit "akademische Gefangenenwärter"), das Polizeiamt aber in Kenntnis zu setzen war. Desweiteren auch über die Wohlfahrtspolizei, Marktpolizei, Meß- und Handelspolizei, Gewerbepolizei, Straßenpolizei, Baupolizei, Feuerpolizei, Gesundheits- und Medicinalpolizei, Religionspolizei (Aufsicht über die "Sabbathfeier"), Sittenpolizei ("...mit alleiniger Ausnahme der von den Studirenden zu veranstaltenden Feierlichkeiten") und Weitere.
Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc. Dresden, am 31sten Januar 1825.
Dresden 1825. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 4). * Eine Ergänzung zu dem Gesetz, damit "im Falle einer bei dem Zweikampfe erfolgten Tödtung oder Verstümmelung, nicht disciplinarisch, sondern, nach den Landesgesetzen, criminell verfahren werden soll, auch auf den Fall einer im Duell vorgefallenen lebensgefährlichen Verwundung zu erstrecken" sei. Unterzeichnet "von Globig" durch Friedrich Benjamin Schell (als Sekretär).
Dresden, am 24sten Februar 1824. Mandat, das gerichtliche Verfahren in Polizei- und andern dahin gehörigen Sachen betreffend, Dresden, den 10ten Mai 1824.
Dresden 1824. 2 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 8). * Als Unterzeichner sind hier gedruckt "Freiherr von Werthern" mit Christian Lebrecht Roßky als Sekretär, sowie Hans Ernst von Globig mit Johann Daniel Merbach als Sekretär.
Dresden 11. December 1827. 1 Blatt mit dicken Trauerrand. Gr.-8°. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 22, 38). * Freier Mahlverkehr von Mühlenerzeugnisse zwischen Preußen und Sachsen.
vom 22sten Februar 1826. Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc...
Dresden, 28. Februar 1826. 2 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 6, 8). * Registrieren (Melden) der Autorisierung für "Vice-Actuarien und Registratoren" für die Justizämter und Kammergerichte, bei den Gerichtsstellen, damit diese befugt sind (per Approbationsschein) in Untersuchungssachen, sowie als immatrikulirte Notare u. a. Unterzeichnet von "Freiherr von Werthern" (als Minister) und Christian Leberecht Noßky (als Sekretär).
Dresden, 19. Juli 1828. S. 67-186 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 17, 26). - Sehr guter Zustand des 200 Jahre alten Originaldruckes. * Für das Militär gedachte Instruktionen durch König Anton (herausgegeben von Wilhelm Freiherr von Gutschmid), welche auch die letzte erneuerte Ordonnanz vom 30sten Juni 1752 ersetzt und die Bestimmungen über Naturalleistungen (außer Sold, Equipierung und Verpflegung, da diese vom Kriegszahlamt kommen) regelt. - Erster Theil. "Von den Leistungen der Unterthanen für das Militair". Zweiter Theil. "Bestimmung über diejenigen Gegenstände, in welchen das Militair mit der bürgerlichen Verfassung, in Hinsicht der Polizei-, der Innungs- und Gewerbes-Verhältnisse, und wegen einiger besonderen Befreiungen, in Berührung kommt". Geregelt scheint alles zu sein von Exercierplätze bis Spannfuhren, Einquartierungen und Garnisonen.
Dresden, 14. November 1827. 32 Blatt (= 64 Seiten). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 20, 36). * Wichtig für die Militärgeschichte von Sachsen.
Dresden 1825. S. 29-63. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 5). * Reserve als Ersatz für den Mannschaftsabgang und den Dienstentlassungen der Unteroffiziere und Gemeinen: "Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc.". §10 "Die zweite Hauptklasse soll diejenigen jungen Mannschaften umfassen, welche sich, auf nachbemerkten Bildungsanstalten hiesiger Lande, den Wissenschaften oder den Künsten widmen, und zwar: a) auf der Universität zu Leipzig, b) auf der Bergakademie zu Freiberg, c) auf der Forstakademie zu Tharand, d) auf einer der Akademieen der bildenden Künste, e) auf der chirurgisch-medicinischen Akademie zu Dresden, mit Inbegriff der Thierarzneischule, f) auf einer der beiden Landschulen Meißen und Grimma, oder einem der Gymnasien und Lycäen, und endlich g) auf einem Schullehrer-Seminar. - Stichwort: Militärgeschichte Sachsen.
vom 15ten Februar 1822. Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc.
Dresden 1822. S. 133-152 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 6). * Es folgt in 45 Punkten das "Decret, die Organisation der Gerichtsbehörden bei den Königlich Sächsischen Truppen betreffend, vom 19ten Februar". - Stichworte: Kriegsrecht, Feldobergericht, Kriegsgericht, eigenes Kriegsgeriucht in der Residenz Dresden und auf der Festung Königstein, Kettenarrest usw.