Mandat, die Ergänzungen der Armee und die Entlassungen vom Militair betreffend;

Dresden, am 25sten Februar 1825.
Dresden 1825. S. 29-63. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 5).
* Reserve als Ersatz für den Mannschaftsabgang und den Dienstentlassungen der Unteroffiziere und Gemeinen: "Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc.". §10 "Die zweite Hauptklasse soll diejenigen jungen Mannschaften umfassen, welche sich, auf nachbemerkten Bildungsanstalten hiesiger Lande, den Wissenschaften oder den Künsten widmen, und zwar: a) auf der Universität zu Leipzig, b) auf der Bergakademie zu Freiberg, c) auf der Forstakademie zu Tharand, d) auf einer der Akademieen der bildenden Künste, e) auf der chirurgisch-medicinischen Akademie zu Dresden, mit Inbegriff der Thierarzneischule, f) auf einer der beiden Landschulen Meißen und Grimma, oder einem der Gymnasien und Lycäen, und endlich g) auf einem Schullehrer-Seminar. - Stichwort: Militärgeschichte Sachsen.

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