Mandat wegen Publication einer neuen Ordonnanz;

vom 19ten Juli 1828.
Dresden, 19. Juli 1828. S. 67-186 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 17, 26). - Sehr guter Zustand des 200 Jahre alten Originaldruckes.
* Für das Militär gedachte Instruktionen durch König Anton (herausgegeben von Wilhelm Freiherr von Gutschmid), welche auch die letzte erneuerte Ordonnanz vom 30sten Juni 1752 ersetzt und die Bestimmungen über Naturalleistungen (außer Sold, Equipierung und Verpflegung, da diese vom Kriegszahlamt kommen) regelt. - Erster Theil. "Von den Leistungen der Unterthanen für das Militair". Zweiter Theil. "Bestimmung über diejenigen Gegenstände, in welchen das Militair mit der bürgerlichen Verfassung, in Hinsicht der Polizei-, der Innungs- und Gewerbes-Verhältnisse, und wegen einiger besonderen Befreiungen, in Berührung kommt". Geregelt scheint alles zu sein von Exercierplätze bis Spannfuhren, Einquartierungen und Garnisonen.

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