Rescript aus dem Kirchenrathe an die Universität zu Leipzig, vom 31sten Januar 1825; einen Zusatz zu den Gesetzen für die Studirenden auf der Universität Leipzig, vom 29sten März 1822 betreffend.

Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc. Dresden, am 31sten Januar 1825.
Dresden 1825. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 4).
* Eine Ergänzung zu dem Gesetz, damit "im Falle einer bei dem Zweikampfe erfolgten Tödtung oder Verstümmelung, nicht disciplinarisch, sondern, nach den Landesgesetzen, criminell verfahren werden soll, auch auf den Fall einer im Duell vorgefallenen lebensgefährlichen Verwundung zu erstrecken" sei. Unterzeichnet "von Globig" durch Friedrich Benjamin Schell (als Sekretär).

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