Berlin, den 28. Oktober 1810. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 7). * Gestellung zu militärischen Zwecken (Reisende, Märsche, Truppentransport), Frieden und Krieg.
Berlin den 11ten Juli 1816. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 366). * Befreiung der Verpflichtung zur Teilnahme an der Gestellung des Vorspann.
Berlin, 11. Juni 1829. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8° (23,0 x 18,5 cm). (Gesetzslg., No. 1205). * Regelt die den Bürgern auferlegte Verpflichtung von 1809 bzw. 1813, die Wachen zu besetzen, insofern, daß bei "vorübergehender Abwesenheit der Garnison...das dringenste Bedürfnis zu...Gestellung der...erforderlichen Wachmannschaften, eine den Kommunen obliegende Verpflichtung bleibt", mit Ausnahme der Militärgebäude und Gefängnisse. - Ein Dokument zur Sicherheit in den Gemeinden und Städten, außerhalb von Polizei und Nachtwächter, welche dann zur Bildung einer Bürgerwehr führte. Abgedruckt ist als Anhang zur Erinnerung ein Bericht an den Staatsminister Graf Dohna, daß Soldaten nur maximal einmal in der Woche Wachdienst zu leisten haben (7. April 1809). * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Geschichte - Militärgeschichte: Befreiungskriege"). * Reihe:
Berlin den 8. Januar 1921. 39 S. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12012-12013). * Landtagswahl und Kreistagswahl der Provinzen in Preußen. Über Wahlunterlagen, Wählerverzeichnisse, Wahlvorschläge, Stimmbezirke, Wahlräume, Stimmabgabe, Prüfung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirke, Feststellung des Wahlergebn isses, Ausscheiden von Abgeordneten, Nachwahl u. a., sowie Musterformulare.