Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Preußischen Landtag und das Wahlprüfungsgericht.

Vom 3. Februar 1922.
Berlin, Reichsdruckerei 1922. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12228).

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