Allerhöchster Erlaß vom 4. Mai 1863., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Werningsleben im Kreise Erfurt bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Stadt Ilm, an die Gemeinde Werningsleben.