Gesetz, betreffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu den Kreistagen. Wahlordnung für die Provinziallandtags- und Kreistagswahlen.

Vom 3. Dezember 1920. Und: Vom 31. Dezember 1921.
Berlin den 8. Januar 1921. 39 S. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12012-12013).
* Landtagswahl und Kreistagswahl der Provinzen in Preußen. Über Wahlunterlagen, Wählerverzeichnisse, Wahlvorschläge, Stimmbezirke, Wahlräume, Stimmabgabe, Prüfung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirke, Feststellung des Wahlergebn isses, Ausscheiden von Abgeordneten, Nachwahl u. a., sowie Musterformulare.

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