Prökelwitz, den 30. Mai 1893. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9617). * Am Ort der Unterzeichnung "Prökelwitz" weilte seinerzeit [Kaiser] "Wilhelm" II. in dieser Kleinstadt bei Christburg in der Nähe von Stuhm in Westpreußen. - Vermutlich im Hause Dohna-Schlobitten
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 201-208. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12818-12823). * Enthält die "Verordnung über die einheitliche Auflösung des Solms-Hohensolms-Lichschen Hausguts. Vom 31. März 1924". Abgedruckt auch die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Preußen, dem Volksstaat Hessen und dem Freistaat Waldeck wegen einheitlicher Auflösung des Solms-Hohensolms-Lichschen Hausguts" auf drei ausführlichen engzeiligen Seiten. Davor abgedruckt das "Gesetz über die Bwereitstellung von weiteren Staatsmittel zur Bedeichung des Vorlandes von der Wiedingharde im Regierungsbezirke Schleswig" (über knapp drei Seiten).
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 481-484. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12835-12837). * Enthält: "Verordnung über die einheitliche Auflösung des Graf zu Solms-Rödelheim- und Assenheimschen Hausguts. Vom 17. April 1924. Vereinbarung zwischen dem Freistaate Preußen und dem Volksstaate Hessen wegen einheitlicher Auflösung des Graf zu Solms-Rödelheim- und Assenheimschen Hausguts". Gedrucktee Unterzeichner waren Ernst Kübler (für Preußen) und Maximilian Freiherr von Biegeleben (für den Volksstaat Hessen).
Berlin, den 28sten März 1830. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1242). * Wegen den Eingesessenen von Solms-Schöffengrund (zwischen Wetzlar und Braunfels).