Preußische Gesetzsa mmlung.

Jahrgang 1924. Nr. 28.
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 201-208. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12818-12823).
* Enthält die "Verordnung über die einheitliche Auflösung des Solms-Hohensolms-Lichschen Hausguts. Vom 31. März 1924". Abgedruckt auch die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Preußen, dem Volksstaat Hessen und dem Freistaat Waldeck wegen einheitlicher Auflösung des Solms-Hohensolms-Lichschen Hausguts" auf drei ausführlichen engzeiligen Seiten. Davor abgedruckt das "Gesetz über die Bwereitstellung von weiteren Staatsmittel zur Bedeichung des Vorlandes von der Wiedingharde im Regierungsbezirke Schleswig" (über knapp drei Seiten).

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