Allerhöchster Erlaß vom 14. März 1859., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für Fortführung der von Sömmerda im Kreise Weißensee des Regierungsbezirks Erfurt, in der Richtung nach Schloß Vippach, ausgebauten Gemeinde-Chaussee bis zur Weimarschen Landesgrenze.