Allerhöchster Erlaß vom 21. Januar 1857., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Sömmerda über Schallenburg bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Erfurt.

Berlin, den 24. Januar 1857. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 4601).

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