Berlin, den 13ten Mai 1833. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1428). * "Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc.
Berlin den 16. November 1846. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2765). * Hinsichtlich der Leichtigkeit ihrer Entzündung und Kraft ihrer Explosion, für Fabrikation, Aufbewahrung. Versendung und Verkauf.
Berlin, den 19. Januar 1863. 1 Blatt mit einer drittel Seite Text. Gr.-8°. - Ecke unten links gebräunt. * Wegen der ausländischen Schiffe. * Stichwirte: Schiffahrt, Preußen.
Berlin den 14. November 1921. S. 519-546 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12192). * Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen entsprechend Anlage, jeweils mit genauer Bezeichnung und Endpunkt der Wasserstraße. Beispiel: "73. Storkower Gewässer mit Scharmützel-, Storkower, Wolziger und Lange See. Scharmützelsee / Dahme". Sowie auch eine Liste "Künstliche Wasserstraßen" (Kanäle). Da die Länder in dieser Phase naturgemäß Bauten im Entstehen hatten, sind diese als "Nachweisung der begonnen Bauten" ebenso aufgelistet. Im Anhang Zusatzverträge Deutsches Reich jeweils separat mit: Preußen, Hamburg, Bremen, Lübeck.
Charlottenburg, den 31. Dezember 1841. 5 Blatt mit neun Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2232). * Genannt sind darin auch die Rheinzollstellen abwärts: Coblenz, Andernach, Linz, Cöln, Düsseldorf, Ruhrort und Wesel, sowie aufwärs: Emmerich, Wesel, Ruhrort, Düsseldorf, Cöln, Linz, Andernach und Coblenz, desweiteren das "Rekognitionsgeld "welche über Trier ein- und ausgehen" für die zwei Moselzoll Ämter in Trier und Koblenz.