Allerhöchster Erlaß vom 2. April 1855., betreffend die Zulassung Großbritannischer und Niederländischer Schiffe zur Küstenfrachtfahrt von einem Preußischen Hafen nach einem andern inländischen Platze.

Charlottenburg, den 2. April 1855. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4196).

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