Allerhöchster Erlaß vom 19. Januar 1863., betreffend die Zulassung von Lübecker und Hamburger Schiffen zur Küstenfahrt von einem Preußischen Hafen nach einem anderen inländischen Platze.

Berlin, den 19. Januar 1863. 1 Blatt mit einer drittel Seite Text. Gr.-8°. - Ecke unten links gebräunt.
* Wegen der ausländischen Schiffe. * Stichwirte: Schiffahrt, Preußen.

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