Allerhöchster Erlaß vom 19. Januar 1863., betreffend die Zulassung von Lübecker und Hamburger Schiffen zur Küstenfahrt von einem Preußischen Hafen nach einem anderen inländischen Platze.
Berlin, den 19. Januar 1863. 1 Blatt mit einer drittel Seite Text. Gr.-8°. - Ecke unten links gebräunt. * Wegen der ausländischen Schiffe. * Stichwirte: Schiffahrt, Preußen.