Berlin, den 4ten Juli 1829. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1213). * Enthält 12 Artikel als Staatsvertrag, welche gedruckt unterzeichnet von Albrecht Friedrich Eichhorn (Legationsrat von Preußen), sowie die Vertreter von Sachsen-Koburg-Gotha Busso von Alvensleben und Ernst Habermann sind. Genannt ist eine neue Straße ("Kunststraße") von "Langensalza über Gotha, Ohrdruff, Zelle, von hier in einer zwiefachen Richtung nach Benshausen und Suhl, von dem letzgenannten Orte über Schleusingen, Hildburghausen, Rodach, Koburg nach Lichtenfels in einen für Frachtfuhrwerke völlig brauchbaren Zustand herstellen...auch erhalten lassen. Mit Nennung der Landkreise Erfurt, Schleusingen und Ziegenrück. Begünstigung des Handels, Zollfreiheiten usw. Am Ende wird genannt, dass der Herzog von Coburg den Vertrag am 28. August ratifiziert hat.
1823. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., No. 771). - Breiter weißer Rand mit Name d. Zt. (H. von Menzer o. Ä.). * Ablieferungs- und Übergabeorte waren preußischerseits: Gegen das Herzogtum Gotha: Erfurt und Langensalza, Gegen das Herzogtum Altenburg: Naumburg, Zeitz und Eckartsberga, für die Vagabunden im Kreis Schleusingen: Kreisstadt Schleusingen, für die Transportanden im Kreis Ziegenrück: Kreisstadt Ziegenrück. Sachsen-Gothaischerseits dagegen: Für die Stadt Erfurt: Amt Gotha, Nördlicher Teil des Erfurter Regierungsbezirk: Ämter Tonna und Volkenroda, Südlicher Teil dto. Und insbesondere Anteil Grafschaft Hennebrerg: Ämter: Ichtershausen und Schwarzwald [in Thüringen] und für das Herzogtum Sachsen: Städte Altenburg, Ronneburg, Eisenberg und Kamburg.