Erklärung wegen der mit der Herzoglich-Sachsen-Gotha'schen Regierung verabredeten Uebereinkunft in Betreff der gegenseitigen Uebernahme der Ausgewiesenen und Vagabunden.

Vom 17ten Dezember 1822.
1823. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., No. 771). - Breiter weißer Rand mit Name d. Zt. (H. von Menzer o. Ä.).
* Ablieferungs- und Übergabeorte waren preußischerseits: Gegen das Herzogtum Gotha: Erfurt und Langensalza, Gegen das Herzogtum Altenburg: Naumburg, Zeitz und Eckartsberga, für die Vagabunden im Kreis Schleusingen: Kreisstadt Schleusingen, für die Transportanden im Kreis Ziegenrück: Kreisstadt Ziegenrück. Sachsen-Gothaischerseits dagegen: Für die Stadt Erfurt: Amt Gotha, Nördlicher Teil des Erfurter Regierungsbezirk: Ämter Tonna und Volkenroda, Südlicher Teil dto. Und insbesondere Anteil Grafschaft Hennebrerg: Ämter: Ichtershausen und Schwarzwald [in Thüringen] und für das Herzogtum Sachsen: Städte Altenburg, Ronneburg, Eisenberg und Kamburg.

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