Bekanntmachung über die Kartel-Konvention zwischen Preußen und Sachsen-Gotha und Altenburg.

Vom 19ten September 1818.
Saarbrück, den 19ten September 1818. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 490).
* Bevollmächtigte Unterzeichner waren Freiherr von Ramdohr und Ludwig Loffredo Prinz von Cardito.

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(Gesetzslg., No. 771). - Breiter weißer Rand mit Name d. Zt. (H. von Menzer o. Ä.).
* Ablieferungs- und Übergabeorte waren preußischerseits: Gegen das Herzogtum Gotha: Erfurt und Langensalza, Gegen das Herzogtum Altenburg: Naumburg, Zeitz und Eckartsberga, für die Vagabunden im Kreis Schleusingen: Kreisstadt Schleusingen, für die Transportanden im Kreis Ziegenrück: Kreisstadt Ziegenrück. Sachsen-Gothaischerseits dagegen: Für die Stadt Erfurt: Amt Gotha, Nördlicher Teil des Erfurter Regierungsbezirk: Ämter Tonna und Volkenroda, Südlicher Teil dto. Und insbesondere Anteil Grafschaft Hennebrerg: Ämter: Ichtershausen und Schwarzwald [in Thüringen] und für das Herzogtum Sachsen: Städte Altenburg, Ronneburg, Eisenberg und Kamburg.
 
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