Sanssouci, den 30. Juli 1847. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2884). * Für Mittel zum Bau einer Straße von Anklam In Richtung auf Klempenow bei Breest, zur Kreisgrenze von Demmin, sowie eines Teils der Straße von Borkenfriede nach Ukermünde [Ueckermünde]. Auf der Rückseite ist abgedruckt das Textmuster einer "Anklamer Kreis-Obligation". - Stettiner Haff, Bartow bei Jarmen.
Berlin, den 2. Januar 1869. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7319). * Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie der Zins-Kupon.
Baden-Baden, den 14. Oktober 1869. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7540) * Wegen "städtischer Schuldverhältnisse". Abgedruckt ist auch ein Textmuster der Obligation in Preußische Taler Kurant, sowie Zins-Kupon.