Allerhöchster Erlaß vom 18. Januar 1869., betreffend die Erhebung des Bohlwerks- und Hafengeldes in der Stadt Anklam.

Berlin, den 18. Januar 1869. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7320).

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