Allerhöchstes Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anklamer Kreisobligationen zum Betrage von 73,000 Rthlr.

Vom 30. Juli 1847.
Sanssouci, den 30. Juli 1847. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2884).
* Für Mittel zum Bau einer Straße von Anklam In Richtung auf Klempenow bei Breest, zur Kreisgrenze von Demmin, sowie eines Teils der Straße von Borkenfriede nach Ukermünde [Ueckermünde]. Auf der Rückseite ist abgedruckt das Textmuster einer "Anklamer Kreis-Obligation". - Stettiner Haff, Bartow bei Jarmen.

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