Allerhöchste Kabinetsorder vom 7. August 1846., den Tarif für das zu Anklam zu erhebende Bohlwerks-, Pfahl- und Brücken-Aufzugsgeld betreffend.

Sanssouci, den 7. August 1846. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2749).

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